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- Doppelbesteuerungsabkommen
  - http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/001.html
 Von Deutschland abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
(Seit: 1-Dez-2003 Besuche: 251  Bewertung: 0 Stimmen: 0) Bewerten
- MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS): Validierung der MwSt-Nummer
  - http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm
 Lieferungen eines Unternehmens an einen Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat sind von der Mehrwertsteuer befreit. Zu benennen ist dem leistenden Unternehmen dabei lediglich die Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.). Allerdings sollte sich der Lieferant sicher sein, dass sein Kunde in dem anderen Staat der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Die Zahlung der Steuer könnte sonst an ihm hängen bleiben. Hier hat die EU-Kommission Abhilfe geschaffen. Die Gültigkeit einer vom Kunden genannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann online überprüft werden.
(Seit: 2-Mar-2005 Besuche: 196  Bewertung: 0 Stimmen: 0) Bewerten
    
    
    
    
      Aktualisiert am 25-Jan-2018 - 18:13:19