Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB) und Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Die EVB-IT lösen nach und nach die BVB ab.
Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Vergabeverordnung (VgV) regeln Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in Deutschland.
Vergaberecht- Informationen über das Vergaberecht durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund: aktuelle Normen, Erläuterung von Gesetzesänderungen, Rechtsprechungsübersicht.
(Seit: 17-Aug-2007 Besuche: 234 Bewertung: 0 Stimmen: 0) Bewerten