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Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihr Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln zu führen. Wir beraten Unternehmen beim Aufbau einer Compliance Organisation, der Entwicklung verbindlicher Leitlinien (Corporate Codes, Unternehmensrichtlinien zur Corporate Governance), der Implementierung und Überwachung derselben; ferner durch kontinuierliche Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern. Dadurch wird sichergestellt, dass Mitarbeiter und Führungskräfte im Unternehmenskreis erkennen, dass sie dem Unternehmen gesetzeskonformes Verhalten, auch im Verhältnis zu Geschäftspartnern; Kunden, Wettbewerbern und sonstigen Dritten, schulden. In diesem Zusammenhang entwickeln wir für die von uns beratenen Unternehmen auch jeweils maßgeschneiderte Client Policy Handbooks, die gesetzeskonformes Verhalten gegenüber Amtsträgern (öffentliches Auftragswesen), Geschäftspartnern, Kunden und Wettbewerbern an praktischen Beispielen (Checklisten: Geschenke, Einladungen, Meetings, Arbeitskreisen etc.) darstellt.

Darüberhinaus stellen wir als Rechtsanwälte über geschützte Kommunikationswege und unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses eine Hotline zur Verfügung, die von Führungskräften und Mitarbeitern von Unternehmen, aber auch Dritten, dazu benutzt werden kann, konkrete oder vermutete illegale und/oder unethische Geschäftspraktiken von Unternehmen zu melden.

Unsere Hotline: +49 (0) 911 2356914
Unsere E-Mail: compliance(at)fr-lawfirm.com

Wir nehmen entsprechende Meldungen zum Anlass, mit der jeweils verantwortlichen Unternehmensleitung (Vorstand, Geschäftsführung) Kontakt aufzunehmen, um die unkorrekten oder vermuteten illegalen Geschäftspraktiken zu beenden. Dabei anonymisieren wir die uns überlassenen Informationen so, dass ein Rückschluss auf die den Regelverstoß meldende Person nicht möglich ist. Wir handeln in diesem Zusammenhang entweder als benannter Ombudsmann für ein bestimmtes Unternehmen oder aus eigenem Antrieb in dem Interesse, gesetzeskonformes und ethisches Verhalten im Unternehmenskreis allgemein sicherzustellen.

Die Identität eines Hinweisgebers wird von uns nicht preisgegeben, es sei denn, der oder die Betreffende stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu. Unsere anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht nur gegenüber dem Unternehmen, sondern auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, falls es aufgrund des Hinweises zu einem Strafverfahren kommen sollte.

Auch wer sich selbst nicht korrekt verhalten und vielleicht sogar strafbar gemacht hat, kann sich vertraulich an uns zur Beratung wenden.