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fr_dkm_betriebsbeauftragte

Aufgrund einer Vielzahl von Einzelgesetzen ist der Unternehmer verpflichtet, Betriebsbeauftragte (derzeit 61 Betriebsbeauftragte oder vergleichbare Funktionen) zu bestellen und die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu überwachen.

Die gesetzlichen Sanktionen bei Nichtbeachtung sind in 23 von 61 Fällen Zwangsgeld, Ordnungswidrigkeit und sogar strafrechtliche Sanktionen der verantwortlichen Organe des Unternehmens. Für den Unternehmer ist es mit hohem Aufwand verbunden sich über die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich informiert zu halten und die Aufgabenstellung der bestellten Betriebsbeauftragten an die veränderten Betriebsbedingungen (z. B. Erweiterungsbauten; neue Labor- und Messeinrichtungen) zeitnah anzupassen. Eine unternehmensübergreifende Transparenz des Status der bestellten Betriebsbeauftragter, verbunden mit den gesetzlich geforderten Schulungs- und Fortbildungsverpflichtungen und die damit verbundenen Arbeitsausfälle und Kosten für das Unternehmen sind nach unseren Beratungserfahrungen nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln. Die Dokumentation der Überwachung der Betriebsbeauftragung durch die Unternehmensleitung ist nur ganz selten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen festzustellen und ausreichend dokumentiert. Im Falle von Unfällen kommt es zu umfangreichen Beschlagnahmungen von Datensystemendes Unternehmens, da die Dokumentation der Bestellung und der Überwachung der Betriebsbeauftragten nicht in einem geschlossenen System den Ermittlungsbehörden nachgewiesen werden kann.

Vor diesem Hintergrund wurde die Datenbank fr_dkm_betriebsbeauftragte entwickelt, die es dem Unternehmer möglich macht, den Status der Betriebsbeauftragten in seinem Unternehmen mit verhältnismäßig geringem Zeit- und Kostenaufwand transparent herzustellen. Die Unternehmensleitung unterliegt häufig einer Fehleinschätzung, dass sie sich durch die einmalige Bestellung eines Betriebsbeauftragten die Verantwortung damit insoweit auf den Mitarbeiter des Unternehmens (z. B. Brandschutzbeauftragten) übertragen kann. Die Unternehmensleitung besitzt nach wie vor die Pflicht, den geeigneten Mitarbeiter auszuwählen, ihn zu instruieren, zu schulen, zu überwachen und in Krisensituationen einzugreifen. Wird gegen diese organisatorischen Pflichten verstoßen, so haftet die Unternehmensleitung aus dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens.

Der Testzugriff zur fr_dkm_betriebsbeauftragte Datenbank ist ohne die Eingabe von Benutzername und Passwort möglich (einfach auf "Login" klicken). Wählen Sie nachfolgend die jeweilige Datenbank aus dem Drop-Down Menü aus.

Weitere aktuelle Informationen können Sie aus unserem fr_blog entnehmen.

Anfragen zum fr_dkm: